Studiendekan, Architektur

“zuständige Studiendekanin ab 01.März 2017:
Univ.Prof. Mag.arch. Kristina Schinegger
E-Mail: StudiendekanIn-Architektur @uibk.ac.at”

Sprechstunden in Studienangelegenheiten:
(Für die folgenden Termine ist keine gesonderte Anmeldung notwendig.
Termine können sich kurzfristig verändern, bitte um laufendes update)

“Die nächsten Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 10.März 2017, 11.00 – 12.00
Freitag, 17.März 2017, 09.00
10.00
Mittwoch, 22. März 2017, 16.00
– 17.00
Mittwoch, 05. April 2017, 16.00

Wichtige allgemeine Termine und Fristen im Studium:
>>> hier

Informationen zum Studium an der Fakultät für Architektur :

>>> hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen…

  • Studienangebot
  • Informationen für Studienanfänger/innen – Erstsemestrige
  • Lehrveranstaltungen
  • Diplomprüfungen – Termine und Kommentare
  • Studienprogramme im Ausland, Universitäre Weiterbildung

Master/Diplom-Termine und Fristen:

HINWEISE:
Diplom- und Masterarbeiten (Thema & BetreuerIn) sind VOR der Bearbeitung im Prüfungsreferat, jedoch mindestens 3 Monate vor Benotung/Buchabgabe anzumelden. Diese Anmeldung, steht somit am Beginn der Arbeit und darf keinesfalls zeitgleich mit der Anmeldung zum Prüfungstermin/zur Defensio erfolgen. Arbeiten ohne Bearbeitungszeitraum können nicht zur Prüfung/Defensio zugelassen werden. Sollte sich der exakte Titel der Arbeit im Laufe der Bearbeitung verändern kann dies ohne Probleme im Rahmen der Anmeldung zur Diplomprüfung/Defensio korrigiert werden. Im Falle eines grundlegenden Themen- und/oder BetreuerInnenwechsels ist die Arbeit neu anzumelden.
Fristen und Termine für die Anmeldung zur Diplomprüfung/Defensio, späteste mögliche Abgabe der Bücher inkl. Benotung, … sind ausnahmslos einzuhalten. Nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Formale Regelungen für die Bücher zu  Master/Diplomarbeiten:
Die Fakultät für Architektur gibt bewusst keine strengen formalen Regeln (Format, Schriftart, …) für diese Bücher vor. Folgende Minimalanforderungen müssen jedoch eingehalten werden:

  • Es sind 2 Exemplare der Diplom/Masterarbeit im Prüfungsreferat abzugeben, die nicht rückerstattet werden.
  • Bitte keine losen Blätter in Büchern, keine Mappen mit losen Blättern und keine Spiralbindungen, sondern nur weich oder hart gebundene Exemplare (max.A3).
  • Arbeiten, die aus mehreren Teilen bestehen, bitte zusammen binden lassen oder max. 2 gebundene Bücher
  • Jedes Buch muss ein (Deck-) Blatt mit folgenden Informationen beinhalten (>>>download):
    • Name des/der Studierenden
    • Titel der Arbeit
    • Diplom-/Masterarbeit
      eingereicht an der
      Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
      Fakultät für Architektur
      zur Erlangung des akademischen Grades
      Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur
    • Name des Beurteilers / der Beurteilerin (=BetreuerIn)
    • Ort, Datum(Monat, Jahr)

Anerkennung von Prüfungen:

Angaben zum Curriculum, zu Terminen und Fristen, Äquivalenzlisten und Formulare zur Anerkennung von Prüfungen sind unter folgenden Links zu finden:

Im Fall “Anerkennung von Prüfungen” ist VOR Kontaktaufnahme folgendes zu beachten:

  • selbstständige Organisation der benötigten Unterlagen und Formulare
  • Aufstellung der anzurechnenden und anrechenbaren Fächer und Prüfungen samt ECTS Punkten und Stunden. Diese werden idealerweise in folgende Excelliste zur Anerkennung von Prüfungen eingetragen. Diese ist in ausgedruckter Form und möglichst auch digital zur Sprechstunde/Anrechnung mitzubringen.
  • gegebenen Falls eine inhaltliche Beschreibung /Darstellung der anzurechnenden Fächer
  • Fächer, die im Rahmen der Äquivalenzliste (z.B.Diplomstudium – Masterstudium) aufscheinen, brauchen nicht gesondert anerkannt werden.

Modul “Interdisziplinäres Studieren”:

  • Fächer, die im Rahmen des Moduls “Interdisziplinäres Studieren” absolviert werden, sollten im im Eigeninteresse im Vorfeld abgestimmt werden. Eine Emailanfrage mit dem entsprechenden Link zur LV im lfu.online genügt. Die Anfrage wird per Email beantwortet.
  • In diesem Zusammenhang sind die Angaben des Curriculums zu beachten, sowie die Tatsache, dass dieses Modul nicht mit einem einzelnen Fach abgedeckt werden kann (Modulgedanke). Das gilt auch wenn dieses eine externe Fach bereits dem Umfang von 7,5 ects entspricht.
  • isi – Sprachkurse können definitiv nicht angerechnet werden.

ERASMUS und andere Auslandaufenthalte (Arlington, RMIT, …) im Architekturstudium:

Bitte klären Sie die Anerkennung von Fächern und alle administrativen Abläufe zeitgerecht und mit vollständigen Unterlagen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Für die “Anerkennung von Prüfungen” im Rahmen von ERASMUS ist VOR Kontaktaufnahme folgendes zu erledigen:

  • Kontaktaufnahme mit der/den Erasmusbeauftragten – Architektur: mit dem International Relations Office
    >>http://www.uibk.ac.at/international-relations/
  • selbstständige Organisation der benötigten Unterlagen und Formulare
  • Aufstellung der anzurechnenden und anrechenbaren Fächer und Prüfungen samt ECTS Punkten und Stunden
  • eine inhaltliche (Kurz-)Beschreibung der anzurechnenden Fächer aus dem Curriculum der Gastinstitution
  • eine Eintragung der Fächer der Gastinstitution und möglichst in Varianten die mögliche Anrechnung an der LFU Innsbruck.

International studieren / Incoming / Outgoing
>>http://www.uibk.ac.at/studium/international/

Studienabteilung / Admission Departement
>>
http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/

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